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Baek Law

Die Anwaltskanzlei Baek Law mahnt im Bereich des Filesharing vornehmlich Musikwerke ab, die regelmäßig Bestandteil eines Chartcontainers, wie beispielsweise den "German Top 100 Single Charts", sind. Die Hamburger Rechtsanwälte werfen dem Abgemahnten dabei vor über eine Tauschbörse eine Urheberrechtsverletzung begangen zu haben, indem das betreffende Werk dort für Dritte zum Download verfügbar gemacht worden sein soll. Dabei handelt es sich häufig um Tonaufnahmen in deutscher Sprache, beispielsweise das bekannte Werk "So ein schöner Tag" des Künstlers Tim Toupet.

Abmahnung Baek Law AnwaltskanzleiBereits im ersten Abschnitt des Schreiben weisen die Anwälte daraufhin, dass die Daten des Abgemahnten beweissicher dokumentiert wurden und somit die Urheberrechtsverletzung feststehe. Zweifel an der Annahme der Ermittlung korrekter und gerichtsverwertbarer Ergebnisse sollen nach Ansicht der Anwälte nicht bestehen. Die Hamburger Rechtsanwälte fordern daher den Empfänger des Schreibens auf, die Störung zu beseitigen und es ab sofort zu unterlassen das urheberrechtlich geschützte Werk im Internet selbst verfügbar zu machen bzw. durch Dritte verfügbar machen zu lassen. Daneben macht die Kanzlei Ansprüche auf Auskunftserteilung und Schadensersatz geltend.

Bei Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 350,00 € und der Abgabe der Unterlassungserklärung verzichtet die Mandanschaft der Anwaltskanzlei auf weitere, ihr angeblich zustehende Schadensersatzansprüche. In diesem Fall wäre diese Angelegenheit endgültig erledigt. Sollte das Angebot der Kanzlei nicht angenommen werden, so soll der Abgemahnte Auskunft darüber erteilen, in welchen Zeitraum und in welchen Umfang das streitgegenständliche Werk im Internet angeboten worden ist. Eine Bezifferung des Schadensersatzes wird dann durch die Rechtsanwälte nach der Auskunftserteilung erfolgen. Für den Fall, dass keine Reaktion seitens des Abgemahnten erfolge, droht die Kanzlei mit der Einreichung der Klage vor dem zuständigen Gericht.

In Einzelfällen, in denen bislang der Rechteinhaber der ursprünglichen Abmahnung die Firma Hitmix Musikagentur, Inhaber Erich Öxler, war, hat sich später das Inkassounternehmen Debcon gemeldet und den Ausgleich der Forderung in Höhe der 350,00 € an sich verlangt. Dabei wird darauf abgestellt, dass diese der Debcon verkauft und abgetreten worden sei - nicht etwa von der früheren Rechteinhaberin, sondern von der vormals tätigen Kanzlei, was sehr fragwürdig erscheint.

BaumgartenBrandt

Urheberrechtliche Abmahnungen im Bereich des Filesharings kommen auch von der Berliner Kanzlei BaumgartenBrandt Rechtsanwälte, obwohl es um diese in letzter Zeit mit neuen Fällen ruhig wurde. Insbesondere für Filmproduktions- und Vertriebsunternehmen wie z.B. die KSM GmbH machen die Anwälte die "branchenüblichen" Ansprüche auf Auskunft, Unterlassung, Kostenerstattung und Schadensersatz wegen angeblichen Filesharings von Filmwerken geltend.

Abmahnung BaumgartenBrandt RechtsanwälteEin unabhängiger Sicherheitsdienstleister soll festgestellt und dokumentiert haben, dass das jeweilige urheberrechtlich geschützte Werk über den Internetanschluss, der im gerichtlichen Auskunftsverfahren dem Abgemahnten zugeordnet wurde, anderen Nutzern zur Verfügung gestellt worden ist. Dem sehr ausführlichen Schreiben der Abmahnkanzlei ist diesbezüglich auch ein Ermittlungsdatensatz sowie der Auskunftsbeschluss beigefügt.

Zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung bieten BaumgartenBrandt Rechtsanwälte dem Anschlussinhaber in der Regel die Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 850,00 € an, wobei sie betonen, dass ein weiteres Entgegenkommen oder Verhandeln nicht in Betracht komme. Zur Begründung wird angeführt, dass dieser Betrag bereits ein Entgegenkommen darstelle, da der Abgemahnte Schadensersatz nach Lizenzanalogie sowie Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert von horrenden 50.000,00 € zu zahlen habe, die alleine bereits 1.359,80 € ausmachen würden. Daneben fordern sie die Abgabe der beigefügten Unterlassungs-/Verpflichtungserklärung zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr.

Werden die geltend gemachten Zahlungsansprüche nicht erfüllt, so wurde im Einzelfall bereits ein Inkassounternehmen mit dem Einzug der Forderung betraut. Die Firma CONDOR Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH aus Ludwigshafen hat kurz vor Verjährungseintritt einen Betroffenen angeschrieben und zur Zahlung von nunmehr 1.298,00 € Hauptforderung zuzüglich Kosten und Zinsen, somit insgesamt 1.735,50 € aufgefordert. Dabei werden, trotz von Anfang an dezidiert bestrittener Forderung auch Inkassokosten berechnet.

Erfolgt auch hierauf keine Zahlung, so wurde in dem uns vorliegenden Fall im Namen der CONDOR als Antragsteller durch einen Rechtsanwalt Bernd Rudolph ein Mahnbescheid über 1.827,58 € als Gesamtsumme beantragt. Dabei findet sich der Hinweis, dass die Forderung sechs Tage nach dem Aufforderungsschreiben von CONDOR an diese Firma abgetreten wurde.

Bindhardt Fiedler Zerbe

Einzelne Musikwerke, die als Bestandteil von größeren Dateisammlungen wie Chartcontainern über Tauschbörsen verbreitet wurden, mahnt die Anwaltskanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe ab. Am häufigsten betroffen ist der Chartcontainer „German Top 100 Single Charts“, aus welchem eine Tonaufnahme, die einer vertretenen Rechteinhaberin zusteht, für das Abmahnschreiben herangezogen wird.

Abmahnung Bindhardt Fiedler Zerbe RechtsanwälteDie Anwälte aus Linden behaupten nun, dass alleine weil die Verbreitung dieser Dateisammlung über den Anschuss mit der IP-Adresse des Adressaten festgestellt wurde, dieser auf Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung für das erhaltene Abmahnschreiben hafte. Bewiesen sei dies alleine durch die Ermittlung und Beauskunftung, wobei der entsprechende Beschluss des zuständigen Providergerichts beigefügt ist. Ausräumen könne der Betroffene die Ansprüche durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung für das konkrete Werk, wobei die Kanzlei ihrem vierseitigen Schreiben bereits einen Entwurf für eine solche Erklärung beifügt.

Daneben besteht das Angebot, die auf Zahlung gerichteten Ansprüche durch einen pauschalen Vergleichsbetrag vollumfänglich zu erledigen. Hierbei wird eine Summe von meist 400,00 € durch Bindhardt Fiedler Zerbe genannt. Der Betroffene sollte bei seiner Strategie berücksichtigen, dass hier nicht nur die Verletzung einer einzigen Tonaufnahme sondern eben eines Chartcontainers im Raum steht.